Mit der Ortsplanungsrevision schafft die Stadt Thun Grundlagen für eine zukunftsge­richtete und qualitätsvolle Weiterentwicklung. Dazu werden umfangreiche Anpassungen an der baurechtlichen Grundordnung, bestehend aus Baureglement und Zonenplänen, vorgenommen.

Planerische Massnahmen wie Ein- Auf- und Umzonungen können zu besseren Nutzungsmöglichkeiten auf den betroffenen Parzellen führen. Dadurch entsteht ein sogenannter planungsbedingter Vorteil, bzw. Mehrwert. Erhebliche planungsbedingte Mehrwerte sind von Gesetzes wegen auszugleichen.

Folgende Broschüre erläutert Grundlagen sowie gesetzliche Bestimmungen und erklärt das Verfahren der Mehrwertabgabe:

» Broschüre Mehrwertausgleich