Zweite öffentliche Auflage
(Änderungen der Pläne und Vorschriften gegenüber der ersten Auflage)
Die Unterlagen können vom 3. März 2023 bis 3. April 2023, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr), im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder digital unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.
Erste öffentliche Auflage
Vom 4. März 2022 bis 8. April 2022 wurden die Unterlagen öffentlich aufgelegt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen konnten innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Planungsamt Stadt Thun eingereicht werden.
Zonenpläne
Der Zonenplan legt die grundeigentümerverbindlichen Inhalte räumlich fest. Er besteht aus Bauzonenplan, Schutzzonenplan (Teil 1 – 3), Baulinienkataster sowie dem Anerkennungsplan (Uferschutzplanung).
- Zonenplan I: Bauzonenplan, Teil Thun (2022)
- Zonenplan I: Bauzonenplan, Teil Goldiwil (2022)
- Zonenplan II, Schutzzonenplan 1: Natur, Ökologie und Erholung, Teil Thun (2022)
- Zonenplan II, Schutzzonenplan 1: Natur, Ökologie und Erholung, Teil Goldiwil (2022)
- Zonenplan II, Schutzzonenplan 2: Naturgefahren, Teil Thun (2022)
- Zonenplan II, Schutzzonenplan 2: Naturgefahren, Teil Goldiwil (2022)
- Zonenplan II, Schutzzonenplan 3: Historische Baustrukturen, Teil Thun (2022)
- Zonenplan II, Schutzzonenplan 3: Historische Baustrukturen, Teil Goldiwil (2022)
- Baulinienkataster (2022)
- Plan Gebiete mit Anerkennung der BGO als Uferschutzplan SFG (2022)
Baureglement
Waldfeststellung
- Waldfeststellung (verbindliche Waldgrenze gemäss Waldgesetz) (2022)
(Einsprachen sind nur gegen neue oder aufzuhebende verbindliche Waldgrenzen möglich)
Hilfsmittel und Merkblätter zur Vorbereitung eines Bauvorhabens finden Sie hier.