Neben inhaltlichen sind auch formelle Aspekte in der Überarbeitung der Ortsplanung zu beachten. So wird es vorab darum gehen, die Ortsplanung für den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ÖREB fit zu machen. Die gestiegenen Anforderungen an die digitale Datenhaltung erfordern eine umfassende redaktionelle Bereinigung der heute vorhandenen digitalen Daten. Die zahlreichen auf Papier vorhandenen Baulinienpläne, die z. T. noch bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen, müssen durch einen rechtsgültigen und aktuellen Baulinienkataster ersetzt werden. Die noch vorhandenen Nutzungszonen aus dem Zonenplan 1986 sind durch aktuelle Nutzungszonen abzulösen und sämtliche älteren Überbauungsordnungen redaktionell und inhaltlich zu überprüfen und zu bereinigen.